Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.
Patrick Födinger
Moosbruggergasse 2/33/15
1120 Wien
Österreich
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Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=221109652 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 11.12.2019-221109652) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und dem Datenschutzgesetz (DSG) zu erklären, welche Informationen wir sammeln, wie wir Daten verwenden und welche Entscheidungsmöglichkeiten Sie als Besucher dieser Webseite haben.
Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen. Wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.
Wenn Sie heutzutage Webseiten besuchen, werden gewisse Informationen automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Webseite.
Wenn Sie unsere Webseite so wie jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver (Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist) automatisch Daten wie
in Dateien (Webserver-Logfiles).
In der Regel werden Webserver-Logfiles zwei Wochen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir geben diese Daten nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.
Persönliche Daten, die Sie uns auf dieser Website elektronisch übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars oder Kommentaren im Blog, werden von uns gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.
Wir nutzen Ihre persönlichen Daten somit nur für die Kommunikation mit jenen Besuchern, die Kontakt ausdrücklich wünschen und für die Abwicklung der auf dieser Webseite angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Wir geben Ihre persönlichen Daten ohne Zustimmung nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.
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Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) grundsätzlich die folgende Rechte zu:
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, welche in Österreich die Datenschutzbehörde ist, deren Webseite Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden.
In der folgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, ob und wie wir Daten Ihres Besuchs dieser Website auswerten. Die Auswertung der gesammelten Daten erfolgt in der Regel anonym und wir können von Ihrem Verhalten auf dieser Website nicht auf Ihre Person schließen.
Mehr über Möglichkeiten dieser Auswertung der Besuchsdaten zu widersprechen erfahren Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
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Wir verwenden auf dieser Website Google Analytics der Firma Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) um Besucherdaten statistisch auszuwerten. Dabei verwendet Google Analytics zielorientierte Cookies.
Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html bzw. unter https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.
Unser Anliegen im Sinne der DSGVO ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 EU-DSGVO Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.
Mithilfe des Browser-Add-ons zur Deaktivierung von Google Analytics-JavaScript (ga.js, analytics.js, dc.js) können Website-Besucher verhindern, dass Google Analytics ihre Daten verwendet.
Sie können die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
Wir haben mit Google einen Direktkundenvertrag zur Verwendung von Google Analytics abgeschlossen, indem wir den “Zusatz zur Datenverarbeitung” in Google Analytics akzeptiert haben.
Mehr über den Zusatz zur Datenverarbeitung für Google Analytics finden Sie hier: https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de&utm_id=ad
Wir haben in Google Analytics die Funktionen für Werbeberichte eingeschaltet. Die Berichte zu demografischen Merkmalen und Interessen enthalten Angaben zu Alter, Geschlecht und Interessen. Damit können wir uns – ohne diese Daten einzelnen Personen zuordnen zu können – ein besseres Bild von unseren Nutzern machen. Mehr über die Werbefunktionen erfahren Sie auf https://support.google.com/analytics/answer/3450482?hl=de_AT&utm_id=ad.
Sie können die Nutzung der Aktivitäten und Informationen Ihres Google Kontos unter “Einstellungen für Werbung” auf https://adssettings.google.com/authenticated per Checkbox beenden.
Unsere Webseite verwendet HTTP-Cookies, um nutzerspezifische Daten zu speichern.
Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.
Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Webseiten speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies.
Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von unserer Webseite auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem „Hirn“ Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.
Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Webseite, wer Sie sind und bietet Ihnen die Einstellung, die Sie gewohnt sind. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert.
Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von unserer Seite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Webseiten (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen.
So können zum Beispiel Cookie-Daten aussehen:
Name: _ga
Wert: GA1.2.1326744211.152221109652
Verwendungszweck: Unterscheidung der Webseitenbesucher
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Diese Mindestgrößen sollte ein Browser unterstützen können:
Die Frage welche Cookies wir im Speziellen verwenden, hängt von den verwendeten Diensten ab und wird in den folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung geklärt. An dieser Stelle möchten wir kurz auf die verschiedenen Arten von HTTP-Cookies eingehen.
Man kann 4 Arten von Cookies unterscheiden:
Unerlässliche Cookies
Diese Cookies sind nötig, um grundlegende Funktionen der Webseite sicherzustellen. Zum Beispiel braucht es diese Cookies, wenn ein User ein Produkt in den Warenkorb legt, dann auf anderen Seiten weitersurft und später erst zur Kasse geht. Durch diese Cookies wird der Warenkorb nicht gelöscht, selbst wenn der User sein Browserfenster schließt.
Zweckmäßige Cookies
Diese Cookies sammeln Infos über das Userverhalten und ob der User etwaige Fehlermeldungen bekommt. Zudem werden mithilfe dieser Cookies auch die Ladezeit und das Verhalten der Webseite bei verschiedenen Browsern gemessen.
Zielorientierte Cookies
Diese Cookies sorgen für eine bessere Nutzerfreundlichkeit. Beispielsweise werden eingegebene Standorte, Schriftgrößen oder Formulardaten gespeichert.
Werbe-Cookies
Diese Cookies werden auch Targeting-Cookies genannt. Sie dienen dazu dem User individuell angepasste Werbung zu liefern. Das kann sehr praktisch, aber auch sehr nervig sein.
Üblicherweise werden Sie beim erstmaligen Besuch einer Webseite gefragt, welche dieser Cookiearten Sie zulassen möchten. Und natürlich wird diese Entscheidung auch in einem Cookie gespeichert.
Wie und ob Sie Cookies verwenden wollen, entscheiden Sie selbst. Unabhängig von welchem Service oder welcher Webseite die Cookies stammen, haben Sie immer die Möglichkeit Cookies zu löschen, zu deaktivieren oder nur teilweise zuzulassen. Zum Beispiel können Sie Cookies von Drittanbietern blockieren, aber alle anderen Cookies zulassen.
Wenn Sie feststellen möchten, welche Cookies in Ihrem Browser gespeichert wurden, wenn Sie Cookie-Einstellungen ändern oder löschen wollen, können Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen finden:
Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten
Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari
Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben
Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies
Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies
Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie das Cookie erlauben oder nicht. Die Vorgangsweise ist je nach Browser verschieden. Am besten Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder „Cookies deaktivieren Chrome“ im Falle eines Chrome Browsers.
Seit 2009 gibt es die sogenannten „Cookie-Richtlinien“. Darin ist festgehalten, dass das Speichern von Cookies eine Einwilligung des von Ihnen verlangt. Innerhalb der EU-Länder gibt es allerdings noch sehr unterschiedliche Reaktionen auf diese Richtlinien. In Österreich erfolgte aber die Umsetzung dieser Richtlinie in § 96 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Wenn Sie mehr über Cookies wissen möchten und vor technischen Dokumentationen nicht zurückscheuen, empfehlen wir https://tools.ietf.org/html/rfc6265, dem Request for Comments der Internet Engineering Task Force (IETF) namens „HTTP State Management Mechanism“.
Auf unserer Webseite nutzen wir Google Fonts der Firma Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA). Wir haben die Google-Schriftarten lokal, d.h. auf unserem Webserver – nicht auf den Servern von Google – eingebunden. Dadurch gibt es keine Verbindung zu Google-Servern und somit auch keine Datenübertragung oder Speicherung.
Früher nannte man Google Fonts auch Google Web Fonts. Dabei handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis mit über 800 Schriftarten, die die Google LLC kostenlos bereitstellt. Mit Google Fonts könnte man Schriften nutzen, ohne sie auf den eigenen Server hochzuladen. Doch um diesbezüglich jede Informationsübertragung zu Google-Servern zu unterbinden, haben wir die Schriftarten auf unseren Server heruntergeladen. Auf diese Weise handeln wir datenschutzkonform und senden keine Daten an Google Fonts weiter.
Anders als andere Web-Schriften erlaubt uns Google uneingeschränkten Zugriff auf alle Schriftarten. Wir können also unlimitiert auf ein Meer an Schriftarten zugreifen und so das Optimum für unsere Webseite rausholen. Mehr zu Google Fonts und weiteren Fragen finden Sie auf https://developers.google.com/fonts/faq?tid=221109652.
Auf unserer Webseite verwenden wir Google Fonts. Das sind die „Google-Schriften“ der Firma Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA).
Für die Verwendung von Google-Schriftarten müssen Sie sich nicht anmelden bzw. ein Passwort hinterlegen. Weiters werden auch keine Cookies in Ihrem Browser gespeichert. Die Dateien (CSS, Schriftarten/Fonts) werden über die Google-Domains fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com angefordert. Laut Google sind die Anfragen nach CSS und Schriften vollkommen getrennt von allen anderen Google-Diensten. Wenn Sie ein Google-Konto haben, brauchen Sie keine Sorge haben, dass Ihre Google-Kontodaten, während der Verwendung von Google Fonts, an Google übermittelt werden. Google erfasst die Nutzung von CSS (Cascading Style Sheets) und der verwendeten Schriftarten und speichert diese Daten sicher. Wie die Datenspeicherung genau aussieht, werden wir uns noch im Detail ansehen.
Google Fonts (früher Google Web Fonts) ist ein Verzeichnis mit über 800 Schriftarten, die die Google LLC Ihren Nutzern kostenlos zu Verfügung stellen.
Viele dieser Schriftarten sind unter der SIL Open Font License veröffentlicht, während andere unter der Apache-Lizenz veröffentlicht wurden. Beides sind freie Software-Lizenzen.
Mit Google Fonts können wir auf der eigenen Webseite Schriften nutzen, und müssen sie nicht auf unserem eigenen Server hochladen. Google Fonts ist ein wichtiger Baustein, um die Qualität unserer Webseite hoch zu halten. Alle Google-Schriften sind automatisch für das Web optimiert und dies spart Datenvolumen und ist speziell für die Verwendung bei mobilen Endgeräten ein großer Vorteil. Wenn Sie unsere Seite besuchen, sorgt die niedrige Dateigröße für eine schnelle Ladezeit. Des Weiteren sind Google Fonts sichere Web Fonts. Unterschiedliche Bildsynthese-Systeme (Rendering) in verschiedenen Browsern, Betriebssystemen und mobilen Endgeräten können zu Fehlern führen. Solche Fehler können teilweise Texte bzw. ganze Webseiten optisch verzerren. Dank des schnellen Content Delivery Network (CDN) gibt es mit Google Fonts keine plattformübergreifenden Probleme. Google Fonts unterstützt alle gängigen Browser (Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera) und funktioniert zuverlässig auf den meisten modernen mobilen Betriebssystemen, einschließlich Android 2.2+ und iOS 4.2+ (iPhone, iPad, iPod). Wir verwenden die Google Fonts also, damit wir unser gesamtes Online-Service so schön und einheitlich wie möglich darstellen können.
Wenn Sie unsere Webseite besuchen, werden die Schriften über einen Google-Server nachgeladen. Durch diesen externen Aufruf werden Daten an die Google-Server übermittelt. So erkennt Google auch, dass Sie bzw. Ihre IP-Adresse unsere Webseite besucht. Die Google Fonts API wurde entwickelt, um Verwendung, Speicherung und Erfassung von Endnutzerdaten auf das zu reduzieren, was für eine ordentliche Bereitstellung von Schriften nötig ist. API steht übrigens für „Application Programming Interface“ und dient unter anderem als Datenübermittler im Softwarebereich.
Google Fonts speichert CSS- und Schrift-Anfragen sicher bei Google und ist somit geschützt. Durch die gesammelten Nutzungszahlen kann Google feststellen, wie gut die einzelnen Schriften ankommen. Die Ergebnisse veröffentlicht Google auf internen Analyseseiten, wie beispielsweise Google Analytics. Zudem verwendet Google auch Daten des eigenen Web-Crawlers, um festzustellen, welche Webseiten Google-Schriften verwenden. Diese Daten werden in der BigQuery-Datenbank von Google Fonts veröffentlicht. Unternehmer und Entwickler nützen das Google-Webservice BigQuery, um große Datenmengen untersuchen und bewegen zu können.
Zu bedenken gilt allerdings noch, dass durch jede Google Font Anfrage auch Informationen wie Spracheinstellungen, IP-Adresse, Version des Browsers, Bildschirmauflösung des Browsers und Name des Browsers automatisch an die Google-Server übertragen werden. Ob diese Daten auch gespeichert werden, ist nicht klar feststellbar bzw. wird von Google nicht eindeutig kommuniziert.
Anfragen für CSS-Assets speichert Google einen Tag lang auf Ihren Servern, die hauptsächlich außerhalb der EU angesiedelt sind. Das ermöglicht uns, mithilfe eines Google-Stylesheets die Schriftarten zu nutzen. Ein Stylesheet ist eine Formatvorlage, über die man einfach und schnell z.B. das Design bzw. die Schriftart einer Webseite ändern kann.
Die Font-Dateien werden bei Google ein Jahr gespeichert. Google verfolgt damit das Ziel, die Ladezeit von Webseiten grundsätzlich zu verbessern. Wenn Millionen von Webseiten auf die gleichen Schriften verweisen, werden sie nach dem ersten Besuch zwischengespeichert und erscheinen sofort auf allen anderen später besuchten Webseiten wieder. Manchmal aktualisiert Google Schriftdateien, um die Dateigröße zu reduzieren, die Abdeckung von Sprache zu erhöhen und das Design zu verbessern.
Jene Daten, die Google für einen Tag bzw. ein Jahr speichert können nicht einfach gelöscht werden. Die Daten werden beim Seitenaufruf automatisch an Google übermittelt. Um diese Daten vorzeitig löschen zu können, müssen Sie den Google-Support auf https://support.google.com/?hl=de&tid=221109652 kontaktieren. Datenspeicherung verhindern Sie in diesem Fall nur, wenn Sie unsere Seite nicht besuchen.
Anders als andere Web-Schriften erlaubt uns Google uneingeschränkten Zugriff auf alle Schriftarten. Wir können also unlimitiert auf ein Meer an Schriftarten zugreifen und so das Optimum für unsere Webseite rausholen. Mehr zu Google Fonts und weiteren Fragen finden Sie auf https://developers.google.com/fonts/faq?tid=221109652. Dort geht zwar Google auf datenschutzrelevante Angelegenheiten ein, doch wirklich detaillierte Informationen über Datenspeicherung sind nicht enthalten. Es ist relativ schwierig, von Google wirklich präzise Informationen über gespeicherten Daten zu bekommen.
Welche Daten grundsätzlich von Google erfasst werden und wofür diese Daten verwendet werden, können Sie auch auf https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ nachlesen.
Wir benützen auf unserer Website Google Maps der Firma Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA). Mit Google Maps können wir Ihnen Standorte besser zeigen und damit unser Service an Ihre Bedürfnisse anpassen. Durch die Verwendung von Google Maps werden Daten an Google übertragen und auf den Google-Servern gespeichert. Hier wollen wir nun genauer darauf eingehen, was Google Maps ist, warum wir diesen Google-Dienst in Anspruch nehmen, welche Daten gespeichert werden und wie Sie dies unterbinden können.
Google Maps ist ein Internet-Kartendienst der Firma Google Inc. Mit Google Maps können Sie online über einen PC, ein Tablet oder eine App genaue Standorte von Städten, Sehenswürdigkeiten, Unterkünften oder Unternehmen suchen. Wenn Unternehmen auf Google My Business vertreten sind, werden neben dem Standort noch weitere Informationen über die Firma angezeigt. Um die Anfahrtsmöglichkeit anzuzeigen, können Kartenausschnitte eines Standorts mittels HTML-Code in eine Website eingebunden werden. Google Maps zeigt die Erdoberfläche als Straßenkarte oder als Luft- bzw. Satellitenbild. Dank der Street View Bilder und den hochwertigen Satellitenbildern sind sehr genaue Darstellungen möglich.
All unsere Bemühungen auf dieser Seite verfolgen das Ziel, Ihnen eine nützliche und sinnvolle Zeit auf unserer Webseite zu bieten. Durch die Einbindung von Google Maps können wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diversen Standorten liefern. Sie sehen auf einen Blick wo wir unseren Firmensitz haben. Die Wegbeschreibung zeigt Ihnen immer den besten bzw. schnellsten Weg zu uns. Sie können den Anfahrtsweg für Routen mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad abrufen. Für uns ist die Bereitstellung von Google Maps Teil unseres Kundenservice.
Damit Google Maps ihren Dienst vollständig anbieten kann, muss das Unternehmen Daten von Ihnen aufnehmen und speichern. Dazu zählen unter anderem die eingegebenen Suchbegriffe, Ihre IP-Adresse und auch die Breiten- bzw. Längenkoordinaten. Benutzen Sie die Routenplaner-Funktion wird auch die eingegebene Startadresse gespeichert. Diese Datenspeicherung passiert allerdings auf den Webseiten von Google Maps. Wir können Sie darüber nur informieren, aber keinen Einfluss nehmen. Da wir Google Maps in unsere Webseite eingebunden haben, setzt Google mindestens ein Cookie (Name: NID) in Ihrem Browser. Dieses Cookie speichert Daten über Ihr Userverhalten. Google nutzt diese Daten in erster Linie, um eigene Dienste zu optimieren und individuelle, personalisierte Werbung für Sie bereitzustellen.
Folgendes Cookie wird aufgrund der Einbindung von Google Maps in Ihrem Browser gesetzt:
Name: NID
Wert: 188=h26c1Ktha7fCQTx8rXgLyATyITJ221109652
Verwendungszweck: NID wird von Google verwendet, um Werbeanzeigen an Ihre Google-Suche anzupassen. Mit Hilfe des Cookies „erinnert“ sich Google an Ihre am häufigsten eingegebenen Suchanfragen oder Ihre frühere Interaktion mit Anzeigen. So bekommen Sie immer maßgeschneiderte Werbeanzeigen. Das Cookie enthält eine einzigartige ID, die Google benutzt, um Ihre persönlichen Einstellungen für Werbezwecke zu sammeln.
Ablaufdatum: nach 6 Monaten
Anmerkung: Wir können bei den Angaben der gespeicherten Daten keine Vollständigkeit gewährleisten. Speziell bei der Verwendung von Cookies sind Veränderungen nie auszuschließen. Um das Cookie NID zu identifizieren, wurde eine eigene Testseite angelegt, wo ausschließlich Google Maps eingebunden war.
Die Google-Server stehen in Rechenzentren auf der ganzen Welt. Die meisten Server befinden sich allerdings in Amerika. Aus diesem Grund werden Ihre Daten auch vermehrt in den USA gespeichert. Hier können Sie genau nachlesen wo sich die Google-Rechenzentren befinden: https://www.google.com/about/datacenters/inside/locations/?hl=de
Die Daten verteilt Google auf verschiedenen Datenträgern. Dadurch sind die Daten schneller abrufbar und werden vor etwaigen Manipulationsversuchen besser geschützt. Jedes Rechenzentrum hat auch spezielle Notfallprogramme. Wenn es zum Beispiel Probleme bei der Google-Hardware gibt oder eine Naturkatastrophe die Server lahm legt, bleiben die Daten ziemlich sicher trotzdem geschützt.
Manche Daten speichert Google für einen festgelegten Zeitraum. Bei anderen Daten bietet Google lediglich die Möglichkeit, diese manuell zu löschen. Weiters anonymisiert das Unternehmen auch Informationen (wie zum Beispiel Werbedaten) in Serverprotokollen, indem es einen Teil der IP-Adresse und Cookie-Informationen nach 9 bzw.18 Monaten löscht.
Mit der 2019 eingeführten automatischen Löschfunktion von Standort- und Aktivitätsdaten werden Informationen zur Standortbestimmung und Web-/App-Aktivität – abhängig von Ihrer Entscheidung – entweder 3 oder 18 Monate gespeichert und dann gelöscht. Zudem kann man diese Daten über das Google-Konto auch jederzeit manuell aus dem Verlauf löschen. Wenn Sie Ihre Standorterfassung vollständig verhindern wollen, müssen Sie im Google-Konto die Rubrik „Web- und App-Aktivität“ pausieren. Klicken Sie „Daten und Personalisierung“ und dann auf die Option „Aktivitätseinstellung“. Hier können Sie die Aktivitäten ein- oder ausschalten.
In Ihrem Browser können Sie weiters auch einzelne Cookies deaktivieren, löschen oder verwalten. Je nach dem welchen Browser Sie verwenden, funktioniert dies immer etwas anders. Die folgenden Anleitungen zeigen, wie Sie Cookies in Ihrem Browser verwalten:
Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten
Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari
Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben
Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies
Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies
Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie es erlauben oder nicht.
Google ist aktiver Teilnehmer beim EU-U.S. Privacy Shield Framework, wodurch der korrekte und sichere Datentransfer persönlicher Daten geregelt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie auf https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TO6hAAG. Wenn Sie mehr über die Datenverarbeitung von Google erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen die hauseigene Datenschutzerklärung des Unternehmens unter https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von firmenwebseiten.at in Kooperation mit hd-dental.net
1. Allgemeines
1.1. Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).
1.2. Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der AN gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie vom AN schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungsumfang
2.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen SLA mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Dienstleistungen während der beim AN üblichen Geschäftszeiten laut SLA. Der AN wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.
2.2. Grundlage der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
2.3. Der AN ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
2.4. Leistungen durch den AN, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils beim AN gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der beim AN üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht vom AN zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.5. Sofern der AN auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich. 2.6. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.
3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG
3.1. Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
3.2. Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim AG erbracht werden, stellt der AG die zur Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der AG für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der AG für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der AG ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
3.3. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
3.4. Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang vom AN enthalten ist, wird der AG auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
3.5. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.
3.6. Der AG wird die dem AN übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
3.7. Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
3.8. Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
3.9. Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden Schaden.
3.10. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
4. Personal
4.1. Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des AG vom AN übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.
5. Change Requests
5.1. Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.
6. Leistungsstörungen
6.1. Der AN verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist der AN verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
6.2. Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß Punkt 3.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
6.3. Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per e-mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.
6.4. Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten vom AN an den AG. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem AG vom AN überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich AN das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.
7. Vertragsstrafe
7.1. Der AN ist verpflichtet, die im SLA genannten Erfüllungsgrade bzw. Wiederherstellungszeiten nach Prioritäten einzuhalten. Sollte der AN für die Wiederherstellung die im SLA genannten Zeitlimits überschreiten, hat der AN pro angefangener Stunde der Überschreitung Pönalen bis zur tatsächlichen Wiederherstellung (Erfüllung) an den AG laut SLA zu bezahlen: Die obgenannten Pönalen pro Jahr sind der Höhe nach mit 20% des Gesamtjahresentgeltes begrenzt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Sollten pönalwirksame Überschreitungen eintreten, sind diese dem AN unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
8.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
8.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.
8.5. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.
9. Vergütung
9.1. Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
9.2. Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien).
9.3. Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.
9.4. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
9.5. Laufende Vergütungen beruhen auf dem Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
9.6. Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
9.7. Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN Schad- und klaglos halten.
10. Höhere Gewalt
10.1. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
11. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
11.1. Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
11.2. Bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk ist für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich. Bei Nutzung von Softwareprodukten auf "Stand-Alone-PCs" ist für jeden PC eine Lizenz erforderlich.
11.3. Für dem AG vom AN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.
11.4. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
11.5. Alle dem AG vom AN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
12. Laufzeit des Vertrags
12.1. Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.
12.2. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.
12.3. Der AN ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der AN aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
12.4. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.
12.5. Auf Wunsch unterstützt der AN bei Vertragsende den AG zu den jeweiligen beim AN geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den AG oder einen vom AG benannten Dritten.
13. Datenschutz / Geheimhaltung
13.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
13.2. Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO wird dem Auftrag beigelegt.
14. Geheimhaltung
14.1. Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
14.2. Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
15. Sonstiges
15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.
15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der Gerichtsstand ist in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden nochmals explizit zu vereinbaren.
Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende Mediationsklausel:
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
1. General
1.1. The Contractor shall render the Client with IT services and the operation of hardware and software components subject to the Service Level Agreements (SLAs) attached, which shall form an integral part of these Terms and Conditions.
1.2. These General Terms and Conditions (T&C) shall apply to all present and future services that the Contractor provides to the Client, even in individual cases, in which no explicit reference is made to the T&C upon conclusion of contract. Terms and conditions of the Client shall only apply should the Contractor agree to these in writing.
2. Scope of services
2.1. The exact scope of services of the Contractor shall be established in the respective SLA with the Client. Insofar as not otherwise agreed, the Contractor shall perform their services during their usual business hours according to the SLA. The Contractor shall arrange for the performance and availability of the services according to the respective SLA.
2.2. The appliances and technology used in the rendered services by the Contractor shall be based on the qualitative and quantitative service needs of the Client, as identified by means of the information provided by the Client. Should new needs by the Client require a change of services and/or of the technology used, the Contractor shall provide a corresponding quote at the request of the Client.
2.3. The Contractor shall be entitled to change the appliances used in the rendering of services at their discretion, insofar as this does not compromise the services.
2.4. Additional services performed for the Client by the Contractor, which exceed the agreed scope, shall be paid for by the Client according to actual staff and material costs at the usual prices of the Contractor. This shall particularly include services rendered outside of the usual business hours of the Contractor, the analysis and rectification of incidents and errors caused by improper use or operation by the Client or other circumstances, which cannot be attributed to the Contractor. Additionally, training services shall not be included in the services on principle and shall require a separate agreement.
2.5. Should the Contractor arrange for third-party services at the request of the Client, these contracts shall only be concluded between the Client and the third party based on the terms and conditions of the third party. The Contractor shall only be responsible for services they themselves render. 2.6. We expressly indicate that a barrier-free design, as defined by the Federal Law on Equality of Persons with Disabilities (Federal Disability Discrimination Act — BGStG) is not included in the quote, unless this was separately/individually requested by the Client. Should a barrier-free design not have been agreed upon, it shall be incumbent upon the Client to check the admissibility of the service with regard to the Federal Disability Discrimination Act.
3. Client obligations of cooperation and facilitation
3.1. The Client shall undertake to support all measures necessary for the rendering of services by the Contractor. Furthermore, the Client shall take measures, which are necessary for the fulfilment of the contract and are not included in the scope of services of the Contractor.
3.2. Should the services be rendered on-site on the premises of the Client, the Client shall, free of charge, provide the net components, connections, supply current incl. peak voltage equalization, emergency power supply, floor space for equipment, working spaces as well as infrastructure in the required quantity and quality (e.g. air conditioning) necessary for the rendering of services by the Contractor. In any case, the Client shall be responsible for adhering to the prerequisites requested by the respective manufacturer for the operation of hardware. Similarly, the Client shall provide room and building security, such as protection against water, fire and unauthorized access. The Client shall be responsible for special security precautions (e.g. safety cells) on their premises. The Client shall not be entitled to give employees of the Contractor instructions, regardless of nature, and shall exclusively inform the contact person named by the Contractor about all needs pertaining to the rendering of services.
3.3. The Client shall provide all information, data and documents necessary for the execution of the order in the form requested by the Contractor, on the fixed dates and at their own cost, and shall support the Contractor in problem analysis and emergency maintenance, the coordination of data processing orders and the coordination of services if requested. Changes in work processes of the Client, which might cause changes in the services to be rendered by the Contractor for the Client, shall require prior coordination with the Contractor regarding their technical and commercial effects.
3.4. Unless expressly specified in the scope of services of the Contractor, the Client shall ensure connection to the grid at their own risk and cost.
3.5. The Client undertakes to handle confidentially those passwords and that log-in information necessary for the use of the services of the Contractor.
3.6. The Client shall store all data and information given to the Contractor at their premises as well, so that these may be reconstructed at any time in case of loss or damage.
3.7. The Client shall fulfil their obligations in a timely manner such that the Contractor is not hindered in the rendering of services. The Client shall ensure that the Contractor and/or the third parties commissioned by the Contractor to render services have the necessary access to the premises of the Client. The Client shall be responsible for the employees of their associated enterprises or third parties commissioned by the Client, which are involved in the contractual fulfilment, such that these assist accordingly in contractual fulfilment.
3.8. Should the Client not fulfil their obligations of cooperation by the agreed dates or in the agreed scope, the services rendered by the Contractor shall nevertheless be considered as rendered according to contract in spite of possible limitations. Schedules for the services to be rendered by the Contractor shall be postponed to an adequate extent. The Client shall separately reimburse additional expenditures and/or costs hereby incurred by the Contractor at the respective rates of the Contractor.
3.9. The Client shall ensure that their employees and the third parties affiliated to them handle the appliances and technologies used by the Contractor as well as, if applicable, assets left to the Client with care. The Client shall be liable to the Contractor for any damage.
3.10. Insofar as no other provisions are agreed upon, facilitation and cooperation of the Client shall be free of charge.
4. Personnel
4.1. Should any employees of the Client be transferred to the Contractor according to the agreements of the contractual partners, a separate written agreement shall be concluded for this purpose.
5. Change requests
5.1. Both contractual partners may request amendments to the scope of services at any time ("change requests"). However, a requested change shall include a precise description of said change, the reasons for the change and its impact on the schedule and the costs in order to provide the other party with the opportunity to conduct an assessment. A change request shall only be binding by means of legally binding signatures of both contractual partners.
6. Impairment of performance
6.1. The Contractor undertakes to provide services according to contract. Should the Contractor not provide their services by the agreed dates or only deficiently, i.e. considerable deviations from the quality standards agreed upon, the Contractor shall immediately begin to rectify the defects and provide their services in due form, free from defects, within an adequate period, by either repeating the affected services or completing necessary improvements as they deem best.
6.2. Should the deficiency be caused by facilitation or cooperation of the Client, or by an infringement of the obligations of the Client as stipulated in Clause 3.9, any obligation to rectification of defects free of charge shall be excluded. In such cases, the services rendered by the Contractor shall nevertheless be considered as rendered according to contract in spite of possible limitations. The Contractor shall chargeably rectify the defect at the request of the Client.
6.3. The Client shall support the Contractor in the rectification of defects and shall provide all necessary information. The Client shall immediately notify the Contractor in writing or by e-mail of any deficiencies that occur. Any additional costs arising from delayed notification in the rectification of defects shall be borne by the Client.
6.4. The provisions of this Clause shall apply accordingly to possible deliveries of hardware or software products from the Contractor to the Client. The guarantee for such deliveries shall be six months starting from transfer. Section 924 of the Austrian Civil Code "Assumption of Deficiency" shall be excluded by mutual agreement. For any hardware or software products of third parties allocated to the Client by the Contractor, the guarantee conditions of the product manufacturer shall prevail over the provisions of this Clause. Until full payment is made, the Contractor shall retain ownership of all hardware and software products delivered by them.
7. Contractual penalty
7.1. The Contractor shall adhere to the fulfilment steps and/or restoration dates as listed in the SLA according to their priorities. Should the Contractor exceed the deadlines listed in the SLA, the Contractor shall pay penalties to the Client per each exceeded hour commenced until actual restoration (completion) according to the SLA: The penalties per year mentioned above shall be limited to an amount of 20% of the total fees of the year. Enforcement of further claims for damages shall be excluded, save for cases of wilful or gross negligence. Should an excess with penalties occur, the Contractor shall be immediately informed thereof in writing.
8. Liability
8.1. The Contractor shall only be liable to the Client for damage the Contractor verifiably causes in cases of gross negligence. This shall also apply mutatis mutandis to damage caused by third parties brought in by the Contractor. In case of bodily injuries caused by the Contractor, the Contractor shall be liable without limitation.
8.2. Liability for indirect damage, e.g. loss of profit, costs related to interruptions, data losses or claims of third parties, shall be expressly excluded.
8.3. Claims for damages shall lapse according to legal provisions, however, at the latest after one year starting from the knowledge of the damage and the person responsible for this.
8.4. Should the Contractor fulfil work with the assistance of a third party and any guarantee and/or liability claims arise against this third party therefrom, the Contractor shall cede those claims to the Client.
8.5. Should data backup be expressly agreed upon as a service, liability for the loss of data shall not be excluded, deviating from Clause 8.2, however, restoration of the data shall be limited to a maximum of 10% of the total order sum per case of damage, however, with an overall maximum of EUR 15,000. Further claims for damages and guarantees of the Client than those stipulated in this Contract shall be excluded, regardless of legal basis.
9. Remuneration
9.1. The remuneration to be paid by the Client and the conditions thereof shall be determined in the contract. Statutory VAT shall be charged additionally.
9.2. Travel time of the employees of the Contractor shall be considered working hours. Travel time shall be remunerated at the amount of the hourly rate agreed upon. The stated rates shall change according to the flexible price clause in Clause 9.5. Additionally, the Client shall reimburse travel expenses and possible accommodation expenses according to actual costs. Reimbursement of travel and other expenses shall take place upon submission of receipts (copies).
9.3. The Contractor shall be entitled to make the rendering of services subject to payment of advance payment or the facilitation of other securities of an adequate amount by the Client at all times.
9.4. Insofar as there are no other contractual agreements, non-recurring remuneration shall be paid after service completion. Continuous remuneration shall be paid quarterly in advance. The invoices issued by the Contractor incl. VAT shall be paid within 14 days of receipt of the invoice without deductions and free of charges. In case of partial invoices, the payment conditions agreed upon for the entire order shall apply by analogy. Payment shall be considered completed on the day upon which the Contractor has this at their disposal. Should the Client fall into payment arrears, the Contractor shall be entitled to charge statutory default interest and all costs necessary to enforce payment. Should the arrears of the Client exceed 14 days, the Contractor shall be entitled to discontinue all services. Furthermore, the Contractor shall be entitled to demand immediate payment of the remuneration for all services provided so far, regardless of any payment terms.
9.5. Continuous remuneration shall be based on the collective agreement salary for salaried staff of businesses in the service sector in automatic data processing and IT on the experienced level for special tasks (ST2).
9.6. The Client shall only be entitled to exercise a set-off with a counterclaim either accepted by the Contractor or legally determined. The Client shall not be entitled to right of retention.
9.7. The Client shall bear all charges resulting from the contractual relationship, e.g. legal transaction fees or taxes at source. Should the Contractor be charged such fees, the Client shall indemnify and hold the Contractor harmless.
10. Force majeure
10.1. Insofar and for as long as obligations cannot be fulfilled in due time or in due form due to force majeure, e.g. war, terrorism, natural disasters, fire, strikes, lockouts, embargos, state intervention, power cuts, cancellation of transport, telecommunication network and/or data lines blackouts, legislative changes after conclusion of contract that have an effect on services, or other unavailability of products, this shall not pose a breach of contract.
11. Right of utilization for software products and documentation
11.1. Insofar as the Contractor allocates software products to the Client or the Client is enabled to use software products within the framework of services, the Client shall be entitled to the non-exclusive, non-transferrable, not sub-licensable right to use the software in unaltered form for the duration of the contract.
11.2. For the use of software products in a network, each simultaneous user shall require its own license. For the use of software products on standalone computers, each PC shall require its own license.
11.3. The license conditions of the respective software manufacturer shall prevail over the provisions of this Clause where the Contractor allocates third-party software products to the Client.
11.4. Provided that no separate agreement is made, no further rights to software products shall be transferred to the Client. This shall not affect the rights of the Client as per Sections 40(d), 40(e) of the Austrian Copyright Act.
11.5. Documents allocated to the Client by the Contractor, particularly software product documents, shall not be copied or in any way distributed in exchange for money or free of charge.
12. Term of contract
12.1. The contract shall enter into force by means of the signatures of both contractual partners and shall be unlimited. The contract may be terminated by each contractual partner subject to a notice period of six months, however, at the earliest at the end of the minimum term agreed upon in the contract, by means of a letter sent by registered post.
12.2. Each contractual partner shall be entitled to terminate the contract prematurely and without notice in case of an important reason by means of a letter sent by registered post. An important reason shall particularly be in the event that the other contractual partner violates obligations arising from the contract in spite of a written warning or threat of termination, if the other contractual partner has applied for or has begun insolvency proceedings or if such proceedings have been declined due to insufficiency of assets or the services of the other contractual partner will be hindered or impeded for more than six months due to force majeure.
12.3. Furthermore, the Contractor shall be entitled to prematurely terminate the contract, should crucial parameters of service provision have changed and the Contractor therefore cannot be expected to continue the services for economic reasons.
12.4. Upon termination of contract, the Client shall immediately return all documents and files received from the Contractor.
12.5. Upon termination of contract, the Contractor shall support the Client upon request in returning the services rendered to their previous state to the Client or a third party named by the Client at the cost of the effective hourly rates of the Contractor.
13. Data protection / confidentiality
13.1. The Contractor shall adhere to the regulations of the Austrian Data Protection Act, the GDPR and the Austrian Telecommunications Act regarding the handling of personal data and shall take the technical and organisational measures necessary for data protection in their area of responsibility. The Contractor, and in particular their employees, undertake to fulfil the provisions stipulated in Section 6 of the Austrian Data Protection Act.
13.2. The data privacy statement as defined by Section 13 and 14 GDPR and the data processing agreement as defined by Section 28 Para. 3 GDPR shall be attached to the order.
14. Non-disclosure
14.1. Each contractual partner shall guarantee the respective other to treat any operational secrets they learn from the other in relation to this contract and its completion as secrets and to not disclose these to third parties, unless these secrets are generally known, were known by the recipient prior to the obligation of non-disclosure, the recipient was informed about these by a third party without non-disclosure obligation, the recipient verifiably developed these on their own or these have to be disclosed due to a legally binding decision of authorities or a judge.
14.2. The sub-contractors affiliated with the Contractor shall not be considered third parties insofar as these are subject to a non-disclosure agreement that conforms to this Clause.
15. Miscellaneous
15.1. The contractual partners shall name knowledgeable and competent employees who may make or prompt the necessary decisions.
15.2. The Client shall not themselves or via third parties headhunt employees working for the Contractor in the provision of services during the term of contract and for a year after termination of contract. The Client undertakes to pay a contractual penalty to the Contractor in case of infringement, to the amount of twelve times the most recent monthly gross salary of the employee concerned, however, at least the salary of salaried staff of businesses in the area of services in automatic data processing and IT at the experienced level for special tasks (ST2) according to the collective agreement.
15.3. Any alterations and amendments to this contract shall be made in writing. This shall also apply to the cancellation of this form requirement.
15.4. Should individual clauses of the contract be or become invalid or not feasible in full or in part, the other clauses shall be and shall remain valid. The invalid or non-feasible clause shall be replaced with a valid one, the intention of which comes as close as possible to the meaning and economic purpose of the invalid one.
15.5. Every ordinance made pertaining to the rights and obligations according to this Contract shall be subject to the prior written consent of the respective other contractual partner. Albeit, the Contractor shall be entitled to transfer the contract to an affiliated enterprise even without the consent of the Client.
15.6. Unless something else has been agreed upon, the legal provisions in terms of Austrian law for contracts between businesses exclusively apply, even in case the mandate is implemented abroad. The local jurisdiction of the objectively competent court for the place of business of the Contractor shall be exclusively agreed upon for possible disputes. The court of jurisdiction shall be explicitly agreed upon again in the contractual agreement with the Client.
The Austrian Professional Association for Consulting and IT recommends the following mediation clause as a pro-business method of dispute resolution:
In the event that any disputes, which cannot be solved by mutual agreement, arise from this contract, the parties to the contract agree to engage a listed mediator (Austrian Civil Rights Mediation Law (ZivMediatG) specialized in business mediation from the list of the Austrian Ministry of Justice in order to reconcile these out of court. Should no mutual agreement regarding the selection of the business mediator or with regard to content be possible, legal measures shall be initiated no sooner than one month after the negotiations fail.
In the event that mediation could not be held or was discontinued, any litigation initiated shall be subject to Austrian law. As agreed, all necessary costs incurred due to previous mediation, particularly for legal advisors consulted, may be claimed in litigation or arbitration as "pre-trial costs".